Mitgliedschaft

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BEDINGUNGEN FÜR EINE MITGLIEDSCHAFT

Aktivmitgliedschaft

Die Aktivmitgliedschaft erwerben können Logopädinnen und Logopäden, die im Kanton Thurgau tätig  sind oder im Kantonsgebiet wohnen, wenn sie ein schweizerisches Hochschuldiplom oder die EDK-Diplom-Gleichwertigkeitsurkunde vorweisen können. Mit der Aktivmitgliedschaft wird man automatisch auch Mitglied des Deutschschweizer Logopädinnen-und Logopädenverbandes DLV.  Aktivmitglieder, die in den Ruhestand treten, können auf das nächstfolgende Kalenderjahr Passivmitglieder werden. Sie müssen dies schriftlich bei der Präsidentin / dem Präsidenten beantragen. 
 
Passivmitgliedschaft

Die Passivmitgliedschaft ist möglich z.B. für pensionierte Logopädinnen/Logopäden, für Logopädinnen/Logopäden mit ausländischem Abschluss ohne schweizerisches Hochschuldiplom resp. ohne EDK-Diplom-Gleichwertigkeitsurkunde, ferner für Studierende, Institutionen und Personen aus Nachbardisziplinen.  Über die Aufnahme der Passivmitglieder entscheidet der Vorstand abschliessend und ohne Angabe von Gründen.  Passivmitglieder werden zu Versammlungen und Veranstaltungen eingeladen, haben jedoch nur beratende Stimme und sind nicht in den Vorstand wählbar. 
 
 

Jahresbeitrag Aktivmitglieder ab 2021
 
Gesamtbetrag: Fr. 300.-   (Anteil TBL: Fr. 95.-, Anteil DLV: Fr. 205.-)
 
Jahresbeitrag Passivmitglieder ab 2021
 
LogopädInnen mit einem ausländischen Abschluss ohne schweizerisches Hochschuldiplom resp. ohne EDK-Gleichwertigkeitsurkunde: Fr. 95.—
 
Pensionierte Logopädinnen: Fr. 50.—
 
Studierende, Institutionen und Personen aus Nachbardisziplinen: Fr. 50.—

Der Einzahlungsschein für die Begleichung des Jahresbeitrages wird jeweils zusammen mit der Einladung zur Jahresversammlung anfangs März verschickt.

TBL-Konto:

Julia Liniger, 8570 Weinfelden 

IBAN CH49 0900 0000 8500 6536 0

mitglieder@logopaedie-tg.ch


 
BEDINGUNGEN FÜR EINEN AUSTRITT

Der Austritt ist auf Ende des Kalenderjahres möglich und hat schriftlich bis am 30. September bei der Präsidentin/beim Präsidenten zu erfolgen. 
Mitglieder, die in den Ruhestand treten, können auf das nächstfolgende Jahr Passivmitglieder werden. Sie müssen dies schriftlich beim Vorstand beantragen. 
Mitglieder, die nicht mehr im Kanton arbeiten oder im Kanton wohnen, müssen ihren Austritt schriftlich dem Präsidium mitteilen. 
 
Austritt und Ausschluss entbinden nicht von der Beitragspflicht für das laufende Rechnungsjahr.
 

ADRESSÄNDERUNGEN

Aktivmitglieder melden Adressänderungen bitte direkt auf dem Mitgliederportal des DLV und an mitglieder@logopaedie-tg.ch. Passivmitglieder melden Änderungen bitte an mitglieder@logopaedie-tg.ch.
 

Bitte PDF downloaden, ausfüllen und an die Mitgliederverwalterin (Julia Liniger) senden. 

Antrag auf Mitgliedschaft (PDF)

oder direkt online anmelden:

Privatadresse
Die Aktivmitgliedschaft kann erworben werden. 
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Eine Aktivmitgliedschaft ist möglich. 
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Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme als Passivmitglied. 
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Ich bin bereits Aktivmitliged eines anderen kantonalen Berufsverbandes, nämlich vom 

Bei Neuanmeldungen von Januar bis Juli verrechnen wir im Eintrittsjahr nur den TBL-Anteil von 95.- Franken. Neumitgliedern, die sich von August bis Dezember anmelden, schenken wir den Mitgliederbeitrag im laufenden Kalenderjahr. 
Ab dem ersten vollständigen Mitgliedsjahr wird der volle Mitgliederbeitrag fällig: 

Aktivmitgliedschaft: Fr. 300.- (Anteil TBL: Fr. 95.-, Anteil DLV: Fr. 205.-)
Passivmitglieder: Fr. 95.-

Pensionierte Logopäd:innen: Fr. 50.-

Studierende, Institutionen und Personen aus Nachbardisziplinen: Fr. 50.-

 

Der Einzahlungsschein für die Begleichung des Jahresbeitrages wird jeweils zusammen mit der Einladung zur Jahresversammlung im März verschickt.