Förderkonzept
Der SPB (Schulpsychologie und Schulberatung), insbesondere die vier zuständigen SPB-Logopädinnen stehen jederzeit für Beratungen der Logopädinnen oder auch der Schulbehörden zur Verfügung, wenn Fragen zum Förderkonzept auftauchen.
Vorschulkinder (0-4 Jahre) sollten im Förderkonzept speziell erwähnt werden: Wer klärt sie ab? Wer therapiert sie? etc.
Ebenfalls muss im Förderkonzept verankert werden, wie lange die Wartefrist der Kinder auf der Warteliste sein darf: z.B. "bei schweren Spracherwerbsstörungen muss das Kind innerhalb von drei Monaten einen Therapieplatz bekommen."
Allenfalls kann man auch festlegen, wenn die örtliche Logopädin keine Kapazitäten mehr hat, dass das betroffene Kind zu einer selbständig erwerbenden Therapeutin gehen kann.
In "Streitfällen" können die Eltern oder auch die Schule immer eine Empfehlung vom SPB einholen (meist durch eine Abklärung).
Die Logopädinnen vom SPB werden alle Förderkonzepte einsehen und bei Unklarheiten aktiv werden.
Wir empfehlen allen Logopädinnen dringend, sich bei der Erstellung des Förderkonzeptes in der Gemeinde einzubringen und mitzuarbeiten!


